Gewerbetreibende die im Sinne von
§ 34 c der GewO als Bauträger, Baubetreuer oder als Makler, Anlageberater, Vermittler von Kapitalanlagen tätig sind, unterliegen einer jährlichen Prüfungspflicht nach
§ 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV.
Unsere Kapphan + Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernimmt diesen gesetzlichen Prüfungsauftrag, über welchen die Einhaltung der Vorschriften gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgestellt und bescheinigt werden.
Matthias Bacher und Jens Kapphan