Auf dem Gebiet des Baurechts unterstützen wir Sie in sämtlichen Bereichen des Bauvertragsrechts sowie des Architekten- und Ingenieursvertragsrechts. Darüber hinaus verfügt unsere Kanzlei seit vielen Jahren über fundiertes Fachwissen und Erfahrungen im Immobilien- und Vertragsrecht. Gerne werden wir gestaltend oder im Rahmen der Prüfung von Verträgen für Sie tätig. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch außergerichtlich und gerichtlich in allen Rechtsstreitigkeiten rund um die Immobilie.
Zum Kreis unserer Auftraggeber zählen sowohl gewerbliche Mandanten (wie z. B. Bauträger und Bauunternehmen, Makler und Architekten) als auch Privatpersonen, die wir als Vermieter oder Mieter, bei Wohnungseigentums- und Grundstückskäufen bzw. -verkäufen und beim Erwerb von Neubauobjekten begleiten.