Wir haben das dynamische Steuerrecht im Blick, analysieren und verarbeiten Ihre steuerlichen Belange mit dem Ziel eines steueroptimalen Ergebnisses. Dies unabhängig davon, ob es sich um laufende Erklärungspflichten, wie Ertragsteuern oder Umsatzsteuern handelt oder um spezielle Erklärungspflichten wie im Fall von Erbschaften oder Schenkungen.
Sollte das Finanzamt einen Steuersachverhalt abweichend bewerten, so wahren wir Ihre Interessen und Rechte gegenüber der Finanzverwaltung, führen ein Rechtsbehelfsverfahren und gehen bei Bedarf für Sie in ein nachfolgendes Klageverfahren vor einem Finanzgericht.
Ebenso unterstützen wir Sie im Rahmen der Durchführung von Betriebsprüfungen und legen bei Bedarf Rechtsmittel gegen das Ergebnis der Prüfung ein.
Unsere Leistungen auf einen Blick: